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Stiften und Spenden - wie eine Bürgerstiftung arbeitet

Kleine Einführung zum Thema BÜRGERSTIFTUNG

Wie arbeitet eine Bürgerstiftung?

Wie jede andere Stiftung auch, benötigt eine Bürgerstiftung Kapital. Anders als herkömmliche Stiftungen sammelt eine Bürgerstiftung größere und kleinere Beträge bei vielen Stiftern und Spendern ein. Zusätzlich zum Gründungskapital ergänzen Zustiftungen das Vermögen. Das Stiftungsvermögen bleibt auf Dauer erhalten und nur die erwirtschafteten Erträge werden für die definierten Zwecke eingesetzt.

Obwohl die Zinserträge z. Zt. äußerst gering sind, ist die Bürgerstiftung nicht handlungsunfähig, denn sie kann ihre Projekte auch mit Hilfe von Spenden umsetzen.

Was sind die Unterschiede von Gründungstiftung, Zustiftung und Spende?

Gründungstiftungen
Diese Stiftungen erfolgten nur einmal - und sie haben die Gründung und Anerkennung der Bürgerstiftung Dreieich ermöglicht. Der Sinn ist, überhaupt ein Grundkapital für die Stiftung gemäß den Vorsschriften zu schaffen.

Zustiftungen
Sie dienen dazu, das Stiftungskapital weiter zu erhöhen (Mindestsumme 500 Euro). Sie werden steuerlich behandelt wie Gründungstiftungen (siehe unten). Für die Stiftungszwecke dürfen ebenfalls nur die Zinserträge verwendet werden.

Spenden
Vor allem Spenden sind jetzt herzlich willkommen, denn sie machen die Stiftung handlungsfähig. Jeder beliebige Betrag ist möglich. Spenden gehen nicht in das Stiftungskapital und können direkt für die Ziele eingesetzt werden. Sie sind steuerlich im Jahr der Spende absetzbar, daafür estellen wir Spendenquittungen, wenn gewünscht.

Sowohl Spenden (im jeweiligen Jahr) als auch Zustiftungen (über 10 Jahre) sind steuerlich absetzbar.

Unsere Bankverbindungen finden Sie auf der Seite KONTAKT.

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